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EU-Kommission verschiebt den Termin für die Vorstellung der Richtlinie für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln


(Stuttgart 23. März 2022) Die EU-Kommission hat den Termin für die Vorstellung der Revision der Richtlinie 2009/128/EG zum „Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden“ (Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie) am 23. März von der Tagesordnung gestrichen. Damit verzögert sich die Neuordnung unter dem Dach des Green Deals und die Förderung des biologischen Pflanzenschutzes.

Mit dem Green Deal hat die EU-Kommission den Umbau der Wirtschaft eingeleitet. Im Bereich der Landwirtschaft sieht die Strategie „Vom Feld zum Hof“ (From Farm to Fork) etwa vor, das Risiko und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent zu reduzieren. Im Zuge der Revision der  Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG wird die Überführung des Reduktionszieles in eine rechtsverbindliche Verordnung festgelegt.

Die Verschiebung ist in der EU-Kommission nicht unumstritten. Die federführende EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Stella Kyriakides, unterstrich am Montag in  Brüssel  in der Sitzung des Agrarministerrates, dass trotz Verschiebung um wenige Wochen, das Umweltthema nicht länger warten kann. Alle müssten ihre Verantwortung tragen, auch wenn es schmerzhafte Entscheidungen sind.

EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hingegen befürwortete die Verschiebung. Die osteuropäischen EU-Länder fordern eine konkrete Folgenabschätzung der Auswirkungen.

Für den Dachverband der Hersteller Biologischer Pflanzenschutzmittel Deutschland / Österreich (IBMA DA) ist die Neufassung eine große Chance „erstmals biologische und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel rechtsverbindlich voneinander abzugrenzen“, erläutert Geschäftsführerin Brigitte Kranz. „Das ist die Voraussetzung für eine differenzierte Förderung grüner Pflanzenschutztechnologien.“

Die Klima- und Biodiversitätskrise schreiten auch vor dem geopolitischen Geschehen weiter fort, wie Dr. Hans Pötter, Mitautor des 6. Klimaberichtes vom Weltklimarat Mitte März im Umweltausschuss des Europaparlamentes sagte : „Allein auf die schon existentielle Bedrohung des Klimawandels bezogen, bedarf es keinen Aufschub, die Menschen und den Planeten vor der Zerstörung zu bewahren. Jede weitere Verzögerung schließt das Fenster für den Erhalt des 1,5 Grad-Zieles, auf den sich die Welt im Pariser Klimavertrag geeinigt hat.“

„Die Verschiebung des Termins ist eine verpasste Chance. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen werden biologischen Alternativen den Markt nicht in der benötigten Geschwindigkeit und im erforderlichen Umfang erreichen. Ernährungssicherung darf den nachhaltigen Umbau der Landwirtschaft nicht von der politischen Tagesordnung   verdrängen.“ Brigitte Kranz

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Über den Dachverband der Hersteller Biologischer Pflanzenschutzmittel Deutschland / Österreich IBMA DA
Der Verband vertritt die Mehrzahl der Produzenten von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen in Deutschland und Österreich. Die kleinen und mittelständischen Mitglieds­unternehmen stellen Nützlinge, mikrobielle Gegenspieler, Naturstoffe und Pheromone für den integrierten und ökologischen Anbau zur Verfügung. Der Verband engagiert sich für moderne, nachhaltige Anbausysteme und setzt sich für harmonisierte und auf biologische Pflanzenschutzmittel zugeschnittene Zulassungsverfahren ein.

Rückfragen gerne an:
Dr. Brigitte Kranz
Geschäftsführerin IBMA DA
Dachverband der Hersteller Biologischer Pflanzenschutzmittel Deutschland / Österreich
International Biocontrol Manufacturers Association 

Abdruck in Zusammenhang mit Berichten über IBMA honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

Rückfragen: Dr. Brigitte Kranz, Geschäftsführerin IBMA DA
Rispenweg 6 - 70599 Stuttgart - Telefon: +4917634295508 - Email: kranz(at)ibma-da.org